Seit zwei Jahren habe ich nun die Anerkennung der Krankenkassen für meine Yogakurse. Davon profitieren vor allem meine Teilnehmer, die gesetzlich versichert sind. Aber auch einige von den privatversicherten Teilnehmern. Die Erstattung für meine Kursteilnehmer funktioniert mit der ausgestellten Teilnahmebescheinigung unkompliziert, sie haben innerhalb von wenigen Tagen ihren Zuschuss von der Krankenkasse auf ihrem Konto.

Bevor ich meine Yogakurse von der zentralen Prüfstelle Prävention anerkennen lassen habe, hatte ich auch schon genügend Teilnehmer für meine Yogakurse. Ich arbeite seit einigen Jahren mit festen Yoga-Kursen, die 8-10 Wochen lang gehen. Ich persönlich habe die Krankenkassen-Zulassung daher nicht gemacht, um mehr neue Schüler zu bekommen. Aber auch das kann eine Motivation für Yogalehrer sein diesen Schritt zu gehen, denn ich bekomme tatsächlich auch viele Anfragen über die Seiten der Krankenkassen.

Meine Motivation für die Anerkennung meiner Yogakurse

Bei mir war damals vielmehr der Grund, meinen TeilnehmerInnen etwas zurückzugeben. Viele Yogaschüler von mir buchen gleich mehrere Kurse bei mir: Zum Beispiel Yoga in der Schwangerschaft, Yoga zur Rückbildung und dann noch einen Yogakurs für den Rücken. Sie freuen sich riesig, wenn die Krankenkasse einen Teil oder manchmal sogar den ganzen Yogakurs erstattet. Und ich freue mich mit ihnen, da ich es toll finde, wenn die Krankenkasse Yoga zur Entspannung als Prävention anerkennen.

Positive Wirkungen von Yoga

Denn Yoga hilft dabei gesünder zu leben, seinem Körper etwas Gutes zu tun, sich zu entspannen und zur Ruhe zu kommen. Viele meiner Teilnehmer, die regelmäßig einmal die Woche zum Yoga-Kurs kommen, haben nach einigen Wochen oder Monaten keine Rückenschmerzen mehr. Sie sind viel entspannter und haben auch weniger Probleme mit einem verspannten Nacken oder Schultern. Das freut mich immer riesig, wenn ich positive Rückmeldung von meinen Teilnehmer bekomme und sehe, wie Yoga wirken kann.

Wir funktioniert die Zulassung bei der Prüfstelle Prävention?

Immer wenn ich anderen Yogalehrern erzähle, das ich meine Yogakurse habe zertifizieren lassen, ernte ich Bewunderung, Anerkennung und oft auch einfach nur Respekt:

  • Wie hast du das gemacht?
  • Hast du dich durch die ganze Bürokratie durchgewurschtelt?
  • Was brauche ich dafür, um das auch zu machen?

Ich habe den Vorteil durch mein Psychologie und Soziologie Studium schon ein Gesundheitsberuf zu haben. Deshalb musste ich die 200 Stunden nach Abschluss der Yogalehrer Ausbildung nicht mehr nachweisen. Ich kennen aber auch andere Yogalehrer, die nach dem Abschluss die 200 Stunden auf den Nachweis Zettel eingetragen haben und eingereicht haben und auch das funktioniert sehr gut mit etwas Disziplin und Ausdauer.

Ich denke, dass es für alle hauptberuflichen Yogalehrer Sinn macht, sich einmal mit diesem Thema zu beschäftigen und zu schauen: Was fehlt mir noch, um die Zertifizierung der zentralen Prüfstelle Prävention zu bekommen?

Yoga zur Entspannung als Prävention

Ich finde es so sinnvoll, dass auf diese Art und Weise die Krankenkassen in die Gesundheits-Prävention ihrer Versicherten investieren. Gerade in Zeit von dem allgegenwärtigen Stress, dem schnelllebigen Wandel und immer mehr Burn-Out Diagnosen kann Yoga helfen, mehr Ruhe und Entspannung ins Leben zu integrieren. Daher ist es mir ein Herzensanliegen andere zu motivieren auch Zeit darin zu investieren ihre Yoga-Kurse bei der zentralen Prüfstelle Prävention zertifizieren zu lassen.

Daher informiere dich einfach:

  • Welche Bedingungen erfüllst du schon?
  • Was brauchst du noch?
  • Welche Weiterbildung musst du vielleicht dafür noch buchen, um langfristig auch deinen Yogaschülern diesen Vorteil bieten zu können?

Wie habe ich das gemacht?

Zunächst einmal habe ich mich über die Webseite der zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) registriert. Dort habe ich auch alle Informationen und den Leitfaden heruntergeladen, um mich zu informieren. Danach habe ich mich mit anderen Yogalehrern ausgetauscht und sie gefragt, was sie getan haben, um die Zertifizierung zu bekommen. Ich habe auch mehrmals bei der kostenlosen Hotline der ZPP angerufen, um meine Fragen zu stellen.

Sehr hilfreich, war für mich die Mustervorlage für ein mögliches Stundenkonzept. Es gibt Online ein Dokument zum Runterzuladen, dass du als Vorlage für die Erstellung deiner Stundenkonzepte nutzen kannst für die 8, 10 oder 12-wöchigen festen Yogakurse. Kürzere Einheiten wie 4, 5- oder 6-wöchige Yogakurse werden leider nicht anerkannt und können somit nicht eingereicht werden.

Alles in Ruhe ausfüllen

Dann habe ich alle Dokumente jeweils als PDF abgespeichert und mein Diplom von meinem Universitätsabschluss, mein Yogalehrer Diplom über die 500-stündige Yogalehrer Ausbildung sowie das Stundenkonzept für einen acht- sowie zehnwöchigen Yogakurs hochgeladen. Darüber hinaus gibt es noch einige Sachen Online im Formular auszufüllen, wie zum Beispiel die Zielgruppe, die Kursbeschreibung, die Größe deiner Gruppe, die Raum-Ausstattung und so weiter…

Als ich alles zusammen hatte und hochgeladen hatte war es soweit – ich habe alles eingereicht und habe auf Antwort gewartet. Bei mir und auch bei vielen anderen die ich kenne gab es dann immer mal noch Rückfragen etwas nach zu reichen und etwas anderes war noch nicht korrekt ausgefüllt. Davon darfst du dich nicht entmutigen lassen, denn für mich gehört zur Yoga Praxis auch Disziplin und Ausdauer. Einfach mal einen langen Atem haben und durchhalten. Also am besten die Hotline anrufen (Telefonnummer: 0201/5658290)
und nachfragen:

  • Was muss ich noch ausfüllen?
  • Was fehlt mir noch konkret?
  • Mein Tipp: Um Hilfe bitten!

Die Prüfung deines Yogakurses einleiten

Und dann Schritt für Schritt noch mal alles durchgehen und letztendlich abschicken und auf den Button klicken: Die Prüfung einleiten. Ich drücke dir die Daumen, dass alles funktioniert.

Hier gibt es auch nochmal alles Schritt für Schritt Anleitung: einfach erklärt.

Wenn du Fragen zum Thema hast, schreibe sie gerne als Kommentar, dann beantworte ich sie für alle. Auch im Rahmen meines Business Coachings für Yogalehrer kann ich dir gerne auf deinem Herzensweg weiterhelfen. Schreibe mir bei Interesse an: info@yogastern.de

Empfehlung aus meinem Netzwerk:

Wenn du gerne in der Gruppe gemeinsam die Zertifizierung deiner Yogakurse angehen möchtest, dann kannst du im Phoenix Yoga an dem Workshop “Gesundheitsförderung, Stressbewältigung und Prävention” teilnehmen. Referentin Svea Sauerborn-Plumin gibt dir einen Einblick in die erfolgreiche Konzeption und Zertifizierung von Präventionskursen.

Ich wünsche dir in jedem Fall viel Erfolg bei deiner Anmeldung, es lohnt sich! Deine Teilnehmer werden dankbar sein ;-)

Namasté,
deine Stefanie

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28 Kommentare

  1. Annekatrin September 23, 2019 um 8:49 am - Antwort

    Super Artikel, liebe Stefanie! Ich glaube, das treibt in der Tat viele um…
    Danke für Deine Mühe und die vielen Informationen!
    LG A.

  2. Sandra Januar 7, 2020 um 11:05 am - Antwort

    Liebe Stefanie, Du schreibst Du bietest Yoga für den Rücken an. Wurde Dir das so zertifiziert? Mir wurde gesagt, daß Rücken und Yoga verschiedene Kategorien sind, und daher das Wort Rücken nicht erscheinen darf. Darf jede Stunde nur Hatha Yoga genannt werden? Und wieviele Handouts sind zu dem einzelnen Konzept einzureichen? Manche haben ein Handout zu jeder Stunden. Wie handhabst Du dies? Ich danke Dir!

    • Stefanie Januar 7, 2020 um 1:35 pm - Antwort

      Liebe Sandra,
      danke dir für deine Fragen. Du kannst deine Yogakurse “Hatha Yoga” oder auch “Hatha Yoga für Einsteiger und Wiedereinsteiger” nennen. Diese Bezeichnung funktioniert, wenn du Yogakurse nach dem Prinzip Entspannung geben möchtest.
      Du kannst 1 bis 3 Handouts für den gesamten Yogakurs machen. Oder aber ein Handout für jede Yogastunde. Es ist aber nicht vorgeschrieben, wie viele Handouts du machen musst und wie lange diese sein müssen. Das bedeutet du kannst es selbst entscheiden. Bei mir gibt es insgesamt 3-4 Seiten Handouts für den gesamten Yogakurs. Bei weiteren Fragen kannst du mir auch eine Mail schreiben an: info@yogastern.com
      Liebe Grüße und Namasté
      Stefanie

  3. Becker, Melanie Februar 9, 2020 um 5:39 pm - Antwort

    Hallo liebe Stefanie,

    muss ich bei Yoga für Schwangere ein extra Handout schreiben?

    Liebe Grüße

    Melanie

    • Stefanie Februar 10, 2020 um 1:15 pm - Antwort

      Liebe Melanie,
      das müsstest du am besten mit der Hotline der zentralen Prüfstelle Prävention klären. Ich habe zwei verschiedene Handouts, eines für die Schwangeren-Yogakurse und eines für die Hatha-Yogakurse gemacht.
      Liebe Grüße
      Stefanie

  4. Anika Frey April 2, 2020 um 10:31 am - Antwort

    Hallo liebe Stefanie,
    Kann man einen Yogakurs mit Schwerpunkt “Rückbildung” bei entsprecher Qualifikation zertifizieren lassen? Ich habe gehört das dürfen nur noch Hebammen mit der Krankenkasse abrechnen…
    Ganz liebe Grüße und Danke für diese Seite
    Anika

    • Stefanie April 2, 2020 um 1:14 pm - Antwort

      Liebe Anika,
      das freut mich, dass dir meine Seite und mein Yogastern-Blog gefällt.
      Das ist richtig, du kannst einen Kurs mit dem Schwerpunkt Hatha Yoga zur Entspannung oder einen Yogakurs für Schwangere nach dem Präventionsprinzip Entspannung zertifizieren lassen. Rückbildungskurse rechnen die Hebammen direkt mit den Krankenkassen ab. Du kannst aber Yogakurse nach der Rückbildung anbieten mit dem Schwerpunkt Entspannung.

      Liebe Grüße
      Stefanie

  5. Julia April 23, 2020 um 8:16 am - Antwort

    Hallo Stefanie,

    wo genau finde ich die Mustervorlage eines möglichen Kundenkonzepts. Ich finde die Seite der ZPP nicht besonders übersichtlich. Ohne deine Anleitung hatte ich überhaupt keine Motivation, weil man sich auf der Seite so verloren fühlt, wenn man keinen Plan hat, was man nun als nächstes tun muss…also danke für deinen tollen Artikel!

    • Stefanie April 23, 2020 um 1:01 pm - Antwort

      Hallo liebe Julia,
      das freut mich, dass ich dich zu diesem Schritt motivieren kann. Deine Teilnehmer werden sich dann auch freuen, wenn du die Zertifizierung hast. Als ich mich 2017 habe zertifizieren lassen von der ZPP gab es noch die Mustervorlage zum Download auf der Webseite. Diese finde ich nun nicht mehr. Am besten ruft du mal bei der Hotline an und erkundigst dich.
      Ganz unten auf der Webseite der ZPP findest du einen Download-Bereich, dort findest du auch einige Info:
      https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de
      Liebe Grüße, Stefanie

  6. Julia April 23, 2020 um 12:30 pm - Antwort

    Sorry, noch eine Frage, wo genau hast du alle Informationen und vorallem den Leitfaden herunterladen können? Dort findet man wahrscheinlich dann auch die Mustervorlage, oder?

  7. Ivonne Mai 1, 2020 um 5:02 pm - Antwort

    Hallo liebe Julia,

    du schreibst dass Hatha Yoga und Schwangeren Yoga zertifiziert werden. Nun bin ich ziemlich verunsichert, denn ich habe eine Ausbildung zu Vinyasa Power Yoga 200h, die ich aktuell mit weiteren 300h zu 500h aufstocke. Bei der Vinyasa Power Yoga Akademie. Sie werben damit dass man sich mit der Ausbildung bei der ZPP bewerben kann. Heute habe ich auch von einer anderen Yogalehrerin gehört dass man nur Hatha Yoga zertifizieren lassen kann. Kannst du Licht ins Dunkel bringen?

    Viele Grüße und besten Dank im Voraus

    • Stefanie Mai 1, 2020 um 6:47 pm - Antwort

      Liebe Julia,
      ich hoffe, ich kann dir helfen. Hatha Yoga ist der Überbegriff für alle bewegungsorientierten Yogaformen. Auch deine Ausbildung im Vinyasa Yoga würde dann unter den Begriff Hatha Yoga fallen. Wenn du die 500 Stunden abgeschlossen hast, kannst du dich danach bei der ZPP um die Zertifizierung deiner Yogakurse kümmern. Wenn du dabei Hilfe brauchst, kannst du mir gerne eine E-Mail schreiben an: info@yogastern.com
      Liebe Grüße und Namaste,
      Stefanie

      • Ivonne November 29, 2020 um 3:16 pm - Antwort

        Danke Dir für Deine Info. Ich habe deine Antwort zwar nicht per Mail bekommen sondern erst hier gelesen, aber gut ich habe es ja gefunden :-)

    • Silke Steg August 13, 2021 um 8:11 pm - Antwort

      Hallo. Ich habe meine 200h Ausbildung plus Yin Yoga, Restorative Yoga, Energy Medicine Yoga, Prenatal/Postnatal, Yoga for Arthritis uvm. und komme damit in Summe auf locker 500h Gesamtausbildungsstunden, aber ich bin nicht 500h zertifiziert. Hast Du irgendwelche Erfahrung ob dies auch anerkannt werden würde? Namaste Silke

      • Stefanie August 16, 2021 um 2:57 pm - Antwort

        Liebe Silke,
        nach meinem Wissen braucht man eine 500h Yogalehrer Ausbildung als Voraussetzung für die Anerkennung bei der zentralen Prüfstelle Prävention. Am besten rufst du dort bei der Hotline an und erkundigst dich, ob es auch einen Weg gibt, deine zahlreichen Ausbildungen anerkennen zu lassen.
        Namaste, deine Stefanie

  8. Pia September 24, 2020 um 9:55 am - Antwort

    Hallo liebe Stefanie,
    ich stehe noch ganz am Anfang und beginne nächste Woche meine 200h Vinyasa Yoga Ausbildung, habe aber perspektivisch schon einige Ideen und die Anerkennung durch die Krankenkasse ist für mich interessant.
    Meine Frage ist, ob ich mit meiner Vinyasa Ausbildung dafür jetzt einen Grundstein lege und wie ich darauf dann weiter aufbaue, um zukünftig die Zertifizierung zu bekommen?
    Bei der zentralen Prüfstelle steht was von Hatha Yoga.. Muss ich explizit darin die Ausbildung haben?
    Vielen Dank im Voraus :-)
    Pia

    • Stefanie September 24, 2020 um 7:11 pm - Antwort

      Liebe Pia,
      Vinyasa Yoga ist eine Form von Hatha Yoga und daher könnte deine Ausbildung der Grundstein dafür sein, dass du auch die Zertifizierung bekommen kannst. Entscheidend dafür ist, dass du eine 500h Ausbildung bei einem Ausbildungsinstitut machst und dieses sich bei der Ausbildung nach den Richtlinien der zentralen Prüfstelle Prävention richtet.
      Ich hoffe, dass hilft dir weiter. Ich wünsche dir auf deinem Yogaweg alles Liebe und Gute.
      Liebe Grüße
      Stefanie

  9. Sandra Oktober 30, 2020 um 7:48 am - Antwort

    Hallo liebe Stefanie,
    danke für deinen informationsreichen Artikel. Ich hatte vor 2 Jahren vor, mich bei der ZPP zertifizieren zu lassen, war aber ganz unmotiviert als ich erfahren habe, dass nur Yogalehrer mit Gesundheitsberufe registriert werden können. Ich bin Übersetzerin und Dolmetscherin (was in Spanien ein Uni Abschluss ist), unterrichte Yoga seit über 10 Jahren und bilde Yogalehrer aus. Wie können auch Lehrer ohne Gesundheitsberufe registriet werden?
    Herzliche Grüße,
    Sandra

    • Stefanie Oktober 30, 2020 um 11:15 am - Antwort

      Liebe Sandra,
      bereits seit längerem ist das möglich auch ohne Gesundheitsberuf. Am besten rufst du mal bei der Hotline der zentralen Prüfstelle Prävention an, um dich zu informieren.
      Du dafür nach Abschluss deiner 500h Yogalehrer Ausbildung 200 Unterrichtsstunden als Erfahrung nachweisen…
      Herzliche Grüße
      Stefanie

  10. Undine Crodel November 13, 2020 um 10:31 pm - Antwort

    Hallo liebe Stefanie,
    ich habe eine Ausbildung zur Kundalini Yogalehrerin, welche 200 Stunden a 45 min umfasst.
    Ich habe eine Fachschulstudium Ausbildung als MTA und später noch als leitende MTA gemacht. Würde ich damit die Kriterien erfüllen oder muss ich noch irgendetwas machen, damit ich zertifitiert werden kann. Unterrichtet habe ich nach der Ausbildung leider erst ca 300 h.
    Herzliche Grüße und vielen Dank vorab für Deine Antwort,
    Undine

    • Stefanie November 14, 2020 um 2:52 pm - Antwort

      Liebe Undine,
      soweit ich informiert bin, wird die Kundalini Yogalehrer Ausbildung leider nicht von der zentralen Prüfstelle Prävention anerkannt. Dazu brauchst du eine 500h Yogalehrer Ausbildung in der Richtung Hatha Yoga.

      Alles Liebe und herzliche Grüße zurück
      Stefanie

  11. Henriette Schreiber Februar 5, 2021 um 9:21 pm - Antwort

    Hallo Stefanie,
    ich bin schon bei der ZPP zertifiziert. Jetzt würde ich auch gerne einen Kurs für Schwangere zertifizieren lassen. Gibt es da irgendwo ein Kurskonzept und Stundenverlaufspläne speziell für Yoga in der Schwangerschaft?
    Danke für eine Antwort.
    Viele Grüße, Henriette

    • Stefanie Februar 6, 2021 um 3:11 pm - Antwort

      Hallo Henriette,
      klasse, dass du schon bei der ZPP zertifiziert ist. Dann kannst du ganz einfach auch ein Konzept für Yoga in der Schwangerschaft zertifizieren lassen. Hast du denn eine Pränatal und Postnatal Fortbildung dazu gemacht? Du kannst dein bereits eingereichtes Kurskonzept mit Stundenverlaufsplan ganz einfach für Schwangere anpassen und z.B. die Bauchlage weglassen ;-)
      Viele Grüße,
      Stefanie

  12. Jadwiga April 9, 2021 um 2:44 pm - Antwort

    Hallo Stefanie, ist ein Fernausbildung zur Yoga-Lehrer auch durch ZPP Zertifizierung anerkannt? Dauer der Ausbildung: 9 Monate +Drei Seminare und Prüfung.
    Viele Grüße
    Jadwiga

    • Stefanie April 12, 2021 um 2:01 pm - Antwort

      Halo liebe Jadwiga,
      das ist soweit ich weiß nicht ausreichend. Die 500h Yogalehrer Ausbildungen müssen sich in der Regel über mindestens 2 Jahre erstrecken. Du kannst dich aber bei der ZPP über die Hotline noch einmal für deine Weiterbildungen erkundigen.
      Viele Grüße und Namaste
      Stefanie

  13. Kerstin Esselborn November 7, 2021 um 6:04 pm - Antwort

    Hallo Stefanie,
    Vielen Dank für Deinen tollen Artikel! Mich verwundert immer die Aussage, dass die 500 h bei einem Institut absolviert werden müssen. Ich habe 2019 eine 200 h Hatha Ausbildung gemacht (Dauer 1 Jahr) und habe nun vor, die 300 h Ausbildung bei einem anderen Institut zu machen. Macht das überhaupt Sinn, wenn ich eine Zertifizierung anstrebe? Liebe Grüsse, Kerstin

    • Stefanie November 8, 2021 um 1:29 pm - Antwort

      Liebe Kerstin,
      wenn du eine Zertifizierung bei der zentralen Prüfstelle Prävention anstrebst, dann ruf am besten mal bei der kostenlosen Hotline von Ihnen an und erkundige dich dort. Dann erfährst du, was sie von deinen Ausbildungen anerkennen.
      Liebe Grüße zurück
      Stefanie

  14. […] nun dazu entschlossen hast, dass deine Yogakurse krankenkassenzertifiziert sein sollen, dann lese hier in meinem Artikel, welche Bedingungen du dafür erfüllen musst und wie das mit der Zertifizierung bei der ZPP […]

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